WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht als weiterer Teil des Immobilienrechts ermöglicht es, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. So können Sie beispielsweise Eigentum an einer einzelnen Wohneinheit erwerben. Dieses Eigentum bezeichnet man dann als Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus.
Ich vertrete Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer. Häufige Probleme bilden dabei Fragen nach
- der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- der Eigentümerversammlung
- der Abrechnung des Hausgeldes sowie
- den Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters.
Bitte wählen Sie auch aus den Informationen für Immobilienrecht, Privates Baurecht, Miet- und Pachtrecht oder lesen Sie nach, was ich Ihnen in der Rubrik Gutachten / Vorträge anbiete.